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5G-Urteil wird rechtskräftig: Vergabe muss neu geregelt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Kölner Urteile von 2024 zurückgewiesen. Damit steht fest: Die Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz waren rechtswidrig und müssen neu festgelegt werden.
© (Quelle: jamesteohart / Shutterstock)

Mit der Entscheidung aus Leipzig ist ein jahrelanger Streit um die 5G-Frequenzvergabe endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur zurückgewiesen; die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 sind damit rechtskräftig. Die Richter hatten festgestellt, dass die damaligen Vergabe- und Auktionsregeln von 2018 formelle und materielle Mängel aufwiesen. Die entscheidende Präsidentenkammer der Behörde sei nicht unabhängig genug gewesen, was unionsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Zudem wurde ein Abwägungsdefizit beanstandet, weil einzelne Verfahrensschritte eine faktische Vorfestlegung erkennen ließen.

Für die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass sie die Anträge der Klägerinnen – unter anderem zur Diensteanbieterverpflichtung – erneut prüfen und das gesamte Vergabeverfahren in zentralen Punkten neu gestalten muss. Die bisher erteilten Frequenzzuteilungen bleiben vorerst gültig, solange sie nicht aufgehoben oder geändert werden. Die Behörde betont, der Netzausbau in Deutschland könne unter diesen Bedingungen fortgeführt werden.

Neuer Entscheidungsrahmen für die Vergabe

Im Mittelpunkt steht nun die Frage, wie die Bundesnetzagentur das Verfahren aufsetzt. Die Behörde kündigt an, die Vergabe im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz erneut zu eröffnen und dabei objektiv, transparent und diskriminierungsfrei vorzugehen. Das betrifft nicht nur die Frage, wie Zugangs- und Nutzungsbedingungen künftig gestaltet werden, sondern auch, wie der Wettbewerb zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern geregelt wird. Der Ausgang ist offen: Möglich ist sowohl eine Bestätigung der früheren Struktur als auch eine Anpassung an aktuelle Marktbedingungen.

Für den Mobilfunkmarkt entsteht damit eine Übergangsphase. Unternehmen, die auf langfristige Planbarkeit angewiesen sind, müssen abwarten, in welche Richtung sich die Vergaberegeln entwickeln. Besonders sensibel ist die Situation für Diensteanbieter ohne eigenes Netz, deren Position bereits im ursprünglichen Verfahren ein Streitpunkt war. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass die regulatorischen Vorgaben rechtssicher formuliert werden – nicht zuletzt, um erneute Klagen zu vermeiden.

Mit dem rechtskräftigen Urteil liegt der Ball nun eindeutig bei der Bundesnetzagentur. Sie muss ein Verfahren schaffen, das den formalen Anforderungen genügt und zugleich der strategischen Bedeutung der Frequenzen gerecht wird. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Behörde diesen Anspruch umsetzt.

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